Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01.Mai.2018

1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1.1

Diese AGB gelten für alle Geschäfte zwischen der oeyes, inh. Alexander Dierkes, Mockauer Str. 26, D-04357 Leipzig (im Folgenden „oeyes“ genannt), und dem Kunden, Besteller, Partner (im Folgenden „Kunden“ genannt) deren Kenntnisnahme und Einbeziehung der Kunde mit Vertragsabschluss anerkennt. Kunden der oeyes sind Unternehmen im Sinne des § 14 BGB aber auch Verbraucher in Sinne des § 13 BGB. Geschäftsbedingungen der Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn oeyes diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten demnach ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der oeyes. Abweichungen sind nur verbindlich, wenn sie von der oeyes schriftlich bestätigt wurden. Solche Abweichungen gelten ausschließlich nur für das Geschäft, für das sie vereinbart wurden.

1.2

Diese AGB regeln ferner den Verkauf und die Lieferung von Hardware, Zubehör und Ersatzteilen (nachfolgend insgesamt „Hardware“ genannt), von Software Produkten und Lizenzen (nachfolgend „Software“ genannt), von Softwareentwicklung, Softwareanpassungen, Support, Remote Services/Hotline (nachfolgend „Dienstleistungen“ genannt) durch die oeyes. Sämtliche Kaufverträge zwischen der oeyes und dem Kunden kommen ausschließlich unter Einbeziehung der nachfolgenden AGB zustande.

2 Bonitätsprüfung

2.1

oeyes ist berechtigt, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungsgesellschaften Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu melden.

2.2

oeyes ist berechtigt, im Rahmen der Bonitätsprüfung statistische und automatisierte Methoden (sog. „credit scoring“) anzuwenden und die erforderlichen allgemein gehaltenen banküblichen Auskünfte bei Kreditinstituten einzuholen.

2.3

Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen von oeyes erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird oeyes die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

2.4

Der Kunde kann bei oeyes Auskunft über seine betreffenden gespeicherten Daten erhalten.

3 Angebot

3.1

Angebote sind freibleibend, es sei denn, dass schriftlich eine abweichende Regelung getroffen wurde.

3.2

Auskünfte oder Empfehlungen auch durch Mitarbeiter werden erst bindend mit ihrer schriftlichen Bestätigung.

3.3

Zusicherungen liegen erst dann vor, wenn sie von der oeyes schriftlich als solche bezeichnet werden.

3.4

Produktbeschreibungen, Zeichnungen, Muster, Abbildungen oder sonstige Leistungsdaten unterliegen aufgrund der fortschreitenden Entwicklung Änderungen. Die Angaben sind daher nur verbindlich, sofern diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

3.5

Die oeyes behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen bzw. von der Auftragsbestätigung vor. Derartige Abweichungen berechtigen den Kunden nicht, seine Gegenleistung zu verzögern oder zurückzuhalten.

4 Vertragsabschluss

4.1

Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich die bestellte Leistung erwerben zu wollen. Ein Vertrag mit oeyes kommt durch die Annahme mittels Auftragsbestätigung in schriftlicher Form, per Telefax oder per E-Mail zustande oder mit der Ausführung der Leistung durch die oeyes.

4.2

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages gelten nur, wenn oeyes sie schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bestätigt hat.

4.3

Bestellt ein Kunde eine Leistung auf elektronischem Weg, so kann der Zugang der Bestellung von oeyes bestätigt werden. Die Zugangsbestätigung stellt keinen Vertragsabschluss dar.

4.4

Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ausreichenden und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der oeyes soweit die Nichtlieferung nicht von ihr zu vertreten ist. Bei Nichtverfügbarkeit der bestellten Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert und eine eventuell bereits erbrachte Gegenleistung zurückerstattet.

4.5

Werden oeyes nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die ernstliche Zweifel an der Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit des Kunden auf kommen lassen, die es oeyes unzumutbar erscheinen lassen, den Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen aus – oder weiterzuführen, so kann oeyes ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.

5 Preise und Zahlungsbedingungen

5.1

Alle Preise und Vergütungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder Angebot von oeyes und gelten zusätzlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Reisekosten und Spesen. Bei Nachbestellungen gelten die Preise der ersten Bestellung nur nach gesonderter Vereinbarung.

5.2

Alle Preise und Vergütungen verstehen sich ab Sitz der oeyes in Leipzig. Hinzukommen Auslieferungs-, Transport- und Versandkosten.

5.3

Rechnungen sind, soweit schriftlich keine abweichende Regelung getroffen wurde, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum netto (ohne Abzug) zur Zahlung fällig. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Verzug ist oeyes berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen an den Kunden, auch aus anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5.4

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder von oeyes anerkannt sind.

5.5

Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen Bestellung und Lieferung ist oeyes berechtigt, eine entsprechende Berichtigung der Preise vorzunehmen, soweit es sich um Geschäfte mit juristischen Personen oder Sondervermögen des öffentlichen Rechts handelt. Bei Geschäften mit Verbrauchern, die innerhalb von vier Monaten nach Bestellung abgewickelt werden, ist die oeyes für diesen Zeitraum an die bestätigten Preise gebunden. Bei Bestellungen auf Abruf ist für die Berechnung dieser Frist der Zeitraum zwischen Bestellung und Abruf maßgebend.

5.6

Der Kunde kann Einwendungen gegen den von oeyes gestellten Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei oeyes geltend machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

6 Lieferung

6.1

Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche von oeyes schriftlich bestätigt wurden. Sie stehen ferner unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ausreichenden und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch Zulieferer bzw. Hersteller.

6.2

Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, sofern keine neuen Termine schriftlich zugesagt wurden.

6.3

Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich im Falle höherer Gewalt (z.B. Betriebsstörungen, Streik oder Aussperrung der Zulieferer) und allen nicht von oeyes zu vertretenden Umständen.

6.4

Die Liefer- und Leitungsfrist gilt gegenüber dem Kunden auch dann als eingehalten, wenn die Lieferung/Leistung nach Anzeige der Fertigstellung bzw. Abholbereitschaft nicht unverzüglich, spätestens nach einer Woche abgerufen bzw. abgeholt wird. Im gleichen Zeitpunkt geht das Lagerrisiko auf den Kunden über. Verzögert sich die Lieferung bzw. Annahme infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so behält sich oeyes vor, den Mehraufwand zu berechnen und nicht abgerufene bzw. angenommene Lieferungen/Leistungen fristgemäß zu berechnen.

6.5

Der Versand erfolgt nach freier Wahl der oeyes. Die Transportgefahr geht mir Übergabe der Ware an den Spediteur oder sonstige Dritte, zur Versendung bestimmte Person, auf den Kunden über. Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Kunden. Rücknahmen und Vergütungen der Verpackungen erfolgen nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

7 Gewährleistung

7.1

Als Beschaffenheit der Lieferungen/Leistungen gilt grundsätzlich nur die Leistungsbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Anpreisungen, Werbung oder sonstige Äußerungen gelten nicht als Leistungsbeschreibung.

7.2

Die Gewährleistung für oeyes eigene Lieferungen und Leistungen (mit Ausnahme Verschleißteile) beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Die Gewährleistung ist nicht übertragbar. Leistet die oeyes oder der Hersteller eines durch oeyes vertriebenen Produkts eine Garantie, die darüber hinausgeht, so ist diese für den Umfang der Gewährleistung maßgebend. Diese Garantie wird in vollem Umfang an Kunden weitergegeben.

7.3

oeyes liefert Hardware nach dem jeweiligen Stand der Technik und in der vom Hersteller angebotenen Form. Sie behält sich für den Kunden zumutbare Veränderungen vor, die den wesentlichen Inhalt der Leistung unberührt lassen und insbesondere dem technischen Fortschritt und der Verbesserung der Funktionalität dienen.

7.4

Dem Kunden ist bekannt, dass Software mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und wegen ihrer hohen Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Die oeyes macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.

7.5

Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt schriftlich unter detaillierter Darlegung der aufgetretenen Fehler zu melden, andernfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen (Mängelrüge). Der Kunde trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mängel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.6

Die oeyes behält sich vor, Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Austausch mit fehlerfreier Ware oder durch Änderung der Leistung zu beseitigen. Bei Software auch in Form eines Updates oder einer Umgehungslösung. Der Kunde wir die oeyes bei der Beseitigung im erforderlichen Umfang unterstützen. Nachbesserungsarbeiten werden grundsätzlich bei oeyes durchgeführt.

7.7

Der Kunde kann erst bei endgültigem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln stehen dem Kunden diese Rechte nicht zu.

7.8

Die Gewährleistungspflicht entfällt bei Bedienungsfehlern, bei Beschädigungen, verursacht durch Bedienungsfehler, nicht autorisierten Änderungen und Eingriffen, Einsatz der Software auf nicht frei gegebenen Geräten, bei Einflüssen von Fremdprodukten sowie bei allen Schäden, die der Sphäre des Kunden oder von Dritten zuzurechnen sind. Zusätzlichen Aufwand als Folge derartiger Störungen kann oeyes berechnen.

7.9

Bei den Produkten von oeyes handelt es sich um komplexe Hardware und Software. Es ist daher erforderlich, dass die Installation durch geschultes Fachpersonal erfolgt. Für Schäden auf Grund von unsachgemäßen Installationen / Einbauten übernimmt die oeyes keine Gewährleistung und Haftung.

7.10

Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel selbst oder durch Dritte zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

7.11

Die Gewährleistung für Fremdprodukte ist auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten beschränkt, bzw. ist mit der ggf. erteilten Herstellergarantie abgegolten. Dienstleistungen im Rahmen dieser Garantie, wie z.B. der Austausch von Hardware bei Abwicklung dieser Herstellergarantie, sind oeyes gesondert zu vergüten. Es gelten in diesen Fällen vorrangig die beigefügten besonderen Bedingungen des Herstellers.

7.12

oeyes übernimmt für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr selbst oder Dritten angebotenen Informationen keine Gewährleistung.

8 Haftung

8.1

oeyes haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8.2

Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen oeyes ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8.3

oeyes haftet nicht für die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit des GSM – Mobilfunknetzes. Insbesondere haftet oeyes nicht dafür, dass Daten innerhalb einer festgelegten Zeit an das Mobilfunknetz übergeben werden können, sowie an das Netz übergebene Daten an die oeyes – Zentrale ausgeliefert werden können.

8.4

oeyes haftet nicht für die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit der Signalversorgung durch das GPS-Satellitensystem. Insbesondere wird keine Haftung für die Genauigkeit der übermittelten Signale und der hierdurch errechneten Positionsdaten übernommen.

8.5

oeyes haftet nicht für die regionale, zeitliche und qualitative Verfügbarkeit der Informationen durch Geo – Karten – Anbieter. Insbesondere haftet oeyes nicht dafür, dass Geo – Karten – Anbieter Informationen wie „Reverse Geocoding Daten“ etc. nicht Vollständigkeit oder nicht innerhalb einer festgelegten Zeit zur Verfügung stellen.

8.6

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetze, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern bleiben von den Haftungsbeschränkungen unberührt.

8.7

Etwaige Schadensansprüche sind durch die Höhe der an oeyes zu zahlenden Entgelte begrenzt.

8.8

Alle Schadensansprüche gegen oeyes, gegen Zulieferer und Hersteller und ihre Erfüllungs – und Verrichtungsgehilfen verjähren, soweit gesetzlich zulässig, 12 Monate nach Eintritt des Schadensereignisses.

9 Schutzrechte

9.1

Im Falle der Verletzung der Schutzrechte durch oeyes wird oeyes nach eigenem Ermessen die Lieferung oder Leistung entweder so abändern, dass diese nicht mehr verletzend ist oder dem Kunden das Nutzungsrecht verschaffen oder die von oeyes erbrachten Lieferungen und Leistungen unter Rückzahlung der vereinbarten Vergütung abzüglich einer angemessenen Nutzungsgebühr zurücknehmen.

10 Eigentumsvorbehalt

10.1

Die oeyes behält sich das Eigentum an der gelieferten Hardware, an den gelieferten Gegenständen und Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Kunden entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Sofern die oeyes Klage gemäß §771 ZPO erhebt, ist der Kunde verpflichtet, oeyes von allen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten freizustellen, die oeyes nicht bei den pfändbaren Dritten einholen kann.

10.2

Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der oeyes in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

10.3

Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für die oeyes zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an die oeyes ab. Die oeyes nimmt die Abtretung an.

10.4

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist oeyes berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Die oeyes ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.

10.5

Bei einem Rücknahmerecht der oeyes gemäß vorstehendem Absatz ist die oeyes berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat die zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigte Person den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.

10.6

Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

11 Test- und Demoprodukte

11.1

Für Testzwecke und Demonstrationen gelieferte Produkte (Hardware, Software, etc.) bleiben ausschließliches Eigentum von oeyes. Diese sind pfleglich zu behandeln und nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit oeyes zu nutzen. Diese Produkte dürfen nicht kopiert, nicht verändert, nicht verlagert und nicht bestimmungswidrig verwendet werden. Sie sind jederzeit auf Verlangen von oeyes herauszugeben. Für nicht durch die Gewährleistung abgedeckte Schäden und für den Verlust der für Testzwecke und Demonstrationen gelieferten Produkte haftet der Kunde.

12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1

Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist der Sitz von oeyes.

12.2

Gerichtsstand ist ebenfalls der Sitz von oeyes. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen für Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

13 Sonstiges

13.1

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit der oeyes geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonstige Rechte und Pflichten aus mit der oeyes geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung der oeyes ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.

13.2

Jegliche Änderung oder Ergänzung zu diesen Bedingungen bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13.3

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.